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Visum & Recht

Working Holiday mit über 30: Die neue Altersgrenze bis 35 erklärt

Zuletzt aktualisiert: August 2026 · 6 Min. Lesezeit

Seit dem 1. Juli 2026 können deutsche Staatsangehörige das Working Holiday Visum für Australien (Subclass 417) bis einschließlich 35 Jahre beantragen. Vorher lag die Grenze bei 30. Für alle, die die klassische Backpacker-Phase schon hinter sich glaubten, ändert das einiges — hier die wichtigsten Fakten, ohne Umschweife.

Kurz zusammengefasst: Entscheidend ist dein Alter am Tag der Antragstellung, nicht bei der Einreise. Du kannst den Antrag noch am Tag vor deinem 36. Geburtstag stellen. Ist das Visum erteilt, bleibt es auch gültig, wenn du zwischenzeitlich 36 wirst.

Was sich konkret geändert hat

Die australische Regierung hat die Altersgrenze für das Subclass-417-Visum für mehrere Länder angehoben, darunter Deutschland, Finnland, Zypern und Südkorea. Für deutsche Passinhaber:innen gilt jetzt eine Antragsberechtigung von 18 bis 35 Jahren statt bisher 18 bis 30.

Gleichzeitig wurden zum Beginn des australischen Finanzjahres auch die Visagebühren angepasst. Es lohnt sich, die aktuellen Gebühren direkt vor der Antragstellung noch einmal zu prüfen, da sich diese von Jahr zu Jahr ändern können.

Wer jetzt neu berechtigt ist

Praktisch bedeutet das: Wer zwischen 31 und 35 Jahre alt ist und bislang dachte, der Zug sei abgefahren, kann sich jetzt ganz reguläch bewerben — mit denselben Rechten wie jüngere Antragsteller:innen. Das Visum gilt für bis zu 12 Monate und lässt sich unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. durch bestimmte Arbeit in ländlichen Regionen) auf bis zu drei Jahre verlängern.

Was gleich geblieben ist

Häufige Fragen

Muss ich bei der Einreise noch unter 36 sein?

Nein. Maßgeblich ist ausschließlich das Alter am Tag der Antragstellung. Reist du später ein, ist das für die Altersgrenze unerheblich.

Gilt die neue Grenze auch für Verlängerungen (zweites/drittes Jahr)?

Für die Erstbeantragung gilt die neue Grenze klar. Bei Verlängerungsanträgen lohnt sich ein Blick in die jeweils aktuellen Bedingungen zum Zeitpunkt deines Antrags, da sich Details ändern können.

Betrifft die Änderung auch Österreich und die Schweiz?

Nein, für österreichische und Schweizer Staatsangehörige gilt die Subclass 462 (Work and Holiday), die eigenen Bedingungen folgt. Diese Seite bezieht sich auf die Subclass 417 für deutsche Staatsangehörige.

Was du als Nächstes tun kannst

Wenn du in die neue Altersgruppe fällst, ändert sich an der eigentlichen Antragstellung nichts — du durchläufst denselben Prozess wie jede:r andere Antragsteller:in auch. Der Unterschied liegt eher in der Planung drumherum: Karrierepause erklären, Finanzen ordnen, realistisch überlegen, wie dein Auslandsjahr mit über 30 aussehen soll. Dazu findest du mehr in den weiterführenden Artikeln unten.

Nichts verpassen, wenn sich wieder etwas ändert

Visa-Regeln und Gebühren werden regelmäßig angepasst. Trag dich ein und du bekommst kurze Updates, sobald sich etwas Relevantes tut — plus die Late-Starter-Checkliste direkt dazu.

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